Nutzfahrzeugbranche: Standardlösungen greifen zu kurz


Fahrzeugbau Markt und Technik

Vertreter der Schweizer Nutzfahrzeugbranche trafen sich am 4. April zu einem Gedankenaustausch in der Mobilcity, dem Kompetenzzentrum für Auto und Transport, in Bern. Im Mittelpunkt stand die Umsetzung neuer Richtlinien, die meist aus der EU kommen – und Herausforderungen mit sich bringen.

Vom Certificate of Conformity (eCOC) bis zum Messverfahren WLPT: Regulatorische Neuerungen halten die Nutzfahrzeugbranche auf Trab. Unter der Leitung von Felix Trösch, Präsident der Nutzfahrzeugkommission von carrosserie suisse, diskutierten Persönlichkeiten die aktuellen Entwicklungen. 

Behörden, Betriebe und Verbände

Am runden Tisch vertreten waren neben carrosserie suisse die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), die Vereinigung Schweizerischer Automobil-Importeure (auto-schweiz), der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG), das Dynamic Test Center (DTC), das Bundesamt für Strassen (ASTRA), die Berner Fachhochschule (BFH), der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) sowie mehrere Fahrzeugbaubetriebe.

Der Wechsel der Fahrzeugzulassung von europäisch gesamtgenehmigten Personen- und Lieferwagen mittels Typengenehmigung (typbasiert) zur Einzeldatenzulassung mittels digitalem eCOC ist in vollem Gange. «Bei den Nutzfahrzeugen ist die Ausgangslage komplexer. Je nach Aufbau sind keine Standardabwicklungen möglich», meinten die Anwesenden. carrosserie suisse nutzt die Gelegenheit und beteiligt sich in einer Arbeitsgruppe des ASTRA an den Anpassungen des Zulassungsprozess bei Mehrstufenfahrzeugen.

Zukunftsaufgabe: Kalibrierung von Sensoren

Eine grosse Frage warfen die Assistenzprogramme auf, die aufgrund einer EU-Regelung auch in der Schweiz obligatorisch sind: Wie lässt sich die Kalibrierung prüfen, beispielsweise nach einem Umbau oder einer Reparatur? Ziel der Branche ist es, Kalibrierungsstützpunkte aufzubauen und die Sensoren möglichst so zu prüfen, dass keine Mehrkosten entstehen. 

«Von den Prüfungen des hinteren Unterschutzes gemäss UNECE R58-3 träume ich schon», so Felix Trösch schmunzelnd: «Die Schweiz verwendet andere Messmethoden als die EU. Deshalb haben wir der asa geschrieben.» Die Schweiz misst auf die «wirksame Fläche», was den Spielraum im Fahrzeugbau einschränkt. 

WLTP: Vernehmlassung zu CO2-Gesetz nutzen

Auch die leichten Nutzfahrzeuge (bis 3.5t) sind dem CO2-Monitoring unterstellt. Leichte Nutzfahrzeuge mit einem Leergewicht über 2’585 kg, die nach dem Messverfahren für schwere Motorwagen homologiert wurden, unterliegen nicht den CO2-Sanktionen. Das Bundesamt für Energie BFE, welches für den CO2-Vollzug verantwortlich ist, hat Kenntnis von Gewichtsmanipulationen an leichten Nutzfahrzeugen zur Umgehung der Vorschriften. Die Fahrzeugimporteure wurden mit einem Brief darüber informiert. 
Das CO2-Gesetz ab 2025 wurde vom Parlament am Freitag, 15. März in der Schlussabstimmung verabschiedet. Wenn die Verordnung zum neuen CO2-Gesetz in die Vernehmlassung geht, wollen sich die Branchenvertreter diesbezüglich einbringen. 

«Der Austausch hilft, gemeinsam zukunftsweisende Lösungen zu entwickeln», erklärte Trösch: «So konnten wir schon einige Entwicklungen mitgestalten.» Kein Wunder, dass sich die Branchenvertreterinnen und -vertreter weitere Treffen wünschen.

Im Podcast

Felix Trösch über die Themen des Gedankenaustausches

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