Wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit Chemikalien
Chemikalien in der Werkstatt
Sicherer Umgang mit Chemikalien
Ob Benzin, Altöl, Batteriesäure, Lacke oder Lösungsmittel: In der Werkstatt finden sich zahlreiche Produkte, welche die Gesundheit der Mitarbeitenden schädigen können. Auch der unsachgemässe Gebrauch von Anlagen, Geräten oder Werkzeugen kann deren Sicherheit gefährden.
Arbeitgeber sind in der Pflicht
Betriebe müssen nicht nur die notwendigen Schutzmassnahmen treffen, sondern auch die erforderlichen technischen und persönlichen Schutzeinrichtungen einsetzen und diese entsprechend warten.
- Verschiedene rechtliche Grundlagen (UVG, ArG, ChemG, USG und OR) verpflichten die Arbeitgeber zum Schutze ihrer Arbeitnehmenden, alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Der Arbeitgeber trägt dafür die gesamte Verantwortung.
- Der Arbeitgeber muss auch den Umweltschutz sicherstellen.
Spezialisten beiziehen
Fehlt intern das nötige Fachwissen zum sicheren Umgang mit gefährlichen Produkten, muss der Arbeitgeber ASA-Spezialisten beiziehen. Diese sind für die Mitglieder der Branchenlösung BAZ über die Fachstelle via Geschäftsstelle zugänglich.
Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz BAZ
Erfahren Sie jetzt mehr über die Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Auto- und Zweiradgewerbes (BAZ)
FAQ
Als erstes sollte nach Möglichkeit ein alternatives Produkt gesucht werden, welches unbedenklich ist. Ist dies nicht möglich, ist das Wichtigste die Verantwortlichkeit zu regeln. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass jeder Betrieb, der mit gefährlichen Produkten arbeitet, eine Chemikalienansprechperson ernennen muss. Diese ist einerseits Ansprechperson für die Behörden und muss wissen wo, wer mit welchen Chemikalien arbeitet. Die Person sollte die Zeit erhalten, sich um den korrekten Umgang zu kümmern. Dies beinhaltet nicht nur die Verwendung im Alltag, sondern auch den Einkauf, die Lagerung, die korrekte Entsorgung und im Falle eines Ereignisses die Erste Hilfe.
Für die Mitarbeiter selbst gilt es, die persönliche Schutzausrüstung auch anzuwenden. Auch das Tragen von kurzen Hosen und T-Shirt’s ist immer wieder ein Thema. Arbeitskleidung ist im vorliegenden Zusammenhang der persönlichen Schutzausrüstung gleichgestellt. Sind Arme und Beine nicht bekleidet, fehlt der erste Schutz. Kleine Spritzer von Batteriesäure und Lösungsmittel oder Staubbelastung der Haut beim Schleifen kann so direkt wirken. Davon raten wir ab. PSA wie der Hersteller, sie vorschreibt, in diesem Fall dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen, muss getragen werden und die Tragpflicht muss vom Vorgesetzten durchgesetzt werden. Auch wenn es im Sommer unangenehm ist.
Wissen schützt! Ihre Mitarbeitenden sollten das Recht haben zu wissen, welche Stoffe die Haut oder die Lunge reizen und über kurz oder lang schädigen. Dies ist der erste Schritt, um zu verstehen, wann man sich schützen soll. Informieren Sie sich über neue Arbeitsprozesse und Methoden. Diese bringen oft auch weniger schädliche Stoffe zum Einsatz.
Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden
Wenn gefährliche Produkte im Einsatz sind, sollen die Mitarbeitenden im Umgang geschult werden. Definieren Sie einen regelmässigen Termin für wenige Minuten und erklären Sie Ihren Mitarbeitenden und Lernenden den korrekten Umgang von jeweils einem einzigen Produkt. Diese Aufgabe eignet sich perfekt für den als verantwortlich definierten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin.
Das grösste Thema ist der fehlende Respekt vor den negativen Einwirkungen. Oft gibt es niemand der verantwortlich ist. Somit werden die Mitarbeiter nicht geschult und die Infrastruktur nicht korrekt eingerichtet. Dadurch fehlt schon die Grundlage an sich, um mit dem gefährlichen Produkt korrekt umgehen zu können.
Die Branchenlösung BAZ stellt die nötigen organisatorischen Grundlagen zur Verfügung. Im online Tool asa-control können Sie
- Sicherheitsdatenblätter sammeln
- Notfallpläne managen
- Verzeichnisse pflegen.
Dies sind übrigens gesetzliche Mindestanforderungen an den Arbeitgeber.
Geschäftsstelle BAZ hilft bei Fragestellungen
Wird z.B. im Betrieb umgebaut und es entsteht eine Frage zum Arbeits- oder Gesundheitsschutz (z.B. welche Mindestanforderungen an die Lüftung des Lacklagers muss ich beachten oder welche Anforderungen sollte ein Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter erfüllen), können die Mitglieder die Informationen über die Branchenlösung BAZ einholen. Wenn erforderlich wird die Geschäftsstelle dazu einen entsprechenden ASA Spezialisten beiziehen.
SICHEM - Sicherer Umgang mit Chemikalien
Der Betrieb ist rechtlich verpflichtet, alle Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens ihrer Beschäftigten beim Umgang mit Chemikalien im Betrieb zu treffen:
- Der wichtigste erste Schritt hierzu ist die Erstellung einer Chemikalienliste.
- Der zweite die Erstellung einer Tätigkeitenliste.
Mehr Informationen und Checklisten zu SICHEM gibt es auf der Webseite des SECO.
Broschüre
Eine hilfreiche Broschüre hat das SECO auch unter dem Namen «Sicherer Umgang mit chemischen Produkten im Betrieb» veröffentlicht