Gleich die erste Verhandlungsrunde zwischen den Sozialpartnern GAV Carrosserie (Gewerkschaften Syna und Unia und carrosserie suisse) hat zu einer Einigung geführt. Vorgeschlagen wurden eine generelle Lohnerhöhung und eine Anhebung der Mindestlöhne für Ungelernte.
Die allgemeine Erhöhung der Löhne bis CHF 6’700 um CHF 125 dient dem Ausgleich der Teuerung. Die Mindestlohnanpassung für Ungelernte soll ein Signal dafür sein, dass das Carrosseriegewerbe ein attraktiver Arbeitgeber bleibt.
Der folgende Vorschlag wurde von allen Sozialpartnern genehmigt:
- 1. Allgemeine Erhöhung der Löhne bis CHF 6'700 um CHF 125
- 2. Erhöhung der Mindestlöhne für Ungelernte übrige Schweiz auf CHF 4'200 (4'125) bis sieben Jahre Berufserfahrung und auf CHF 4'400 (4'325) für mehr als sieben Jahre Berufserfahrung, keine Anpassung der Mindestlöhne im Tessin
- 3. Ab 1. Oktober 2023 neu angestelltes Personal profitiert 2024 nicht von o.e. Anpassungen.
- 4. Mitarbeitende, die unterjährig (nach dem 30.09.2023) bereits eine Lohnanpassung erhalten haben, profitieren nicht von o.e. Anpassungen.
Das detaillierte Ergebnis der Lohnanpassung 2024 wird nach der finalen Freigabe im Anhang 8 des Gesamtarbeitsvertrages auf carrosseriesuisse.ch publiziert. Der Anhang befindet sich gegenwärtig in Prüfung bei den Sozialpartnern.