Fahrassistenzsysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Juli 2022 wurden zahlreiche solcher Systeme für neue Typen (Modelle) Pflicht. Im zweiten Schritt werden diese Assistenten im Juli 2024 für alle neuen Fahrzeuge obligatorisch.
Fahrassistenzsysteme, FAS oder meist auch in Englisch ADAS (Advanced Driver Assistance Systems) genannt, werden über Radar-, Lidar-, Ultraschall- oder kamerabasierte Sensoren geregelt, die das Umfeld des Fahrzeugs erfassen. Die Kameras und Sensoren befinden sich in den meisten Fällen hinter der Frontscheibe, in beiden Stossfängern sowie im Frontgrill und müssen bei Reparatur oder Ersatz dieser Elemente meist neu kalibriert werden.
2022 trat das Obligatorium (siehe Kasten) für einige solcher Systeme bei neuen Typen (= neue Modelle) in Kraft. Dieses wird diesen Juli auf alle Neufahrzeuge ausgeweitet. Hinzu kommen weitere Systeme, die ab Juli 2024 zunächst für neue Typen und ab 2026 dann für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend werden.
Sicherheit an erster Stelle
Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat eine übersichtliche Liste mit allen Fahrassistenzsystemen erstellt und darauf hervorgehoben, ab wann sie für welche Fahrzeuge Pflicht wurden oder werden. Sie kann über den QR-Code im Kasten kostenlos als PDF heruntergeladen werden. Darauf zu finden sind für Personenwagen u.a. Notbrems-Assistenzsystem, Müdigkeitswarner, Rückfahrassistent, Notfall-Spurhalteassistent, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremssystem zum Schutz von Fussgängern und Radfahrern sowie Unfalldatenschreiber.
Jetzt in Schulungen und Geräte investieren
Was dies für Reparaturbetriebe bedeutet, erklärt Frédéric Henguely, Leiter Berufsbildung, Markt und Technik: «Künftig werden praktisch alle Fahrzeuge kalibriert werden müssen, was mit Investitionen und Entwicklung der Mitarbeitenden verbunden ist. Das bedeutet für die Betriebe, dass ihre Mitarbeitenden an Schulungen teilnehmen müssen, um zu lernen, wie diese Systeme kalibriert werden müssen.» Und wer noch keinen Diagnosetester besitze, müsse sich nun definitiv einen zulegen, so Henguely, «oder die Partnerschaft mit einem anderen Betrieb suchen, damit die Kalibrierungen vorgenommen werden können».
Wer das nicht tue, laufe Gefahr, finanzielle Einbussen zu erleiden, wie Henguely weiter ausführt: «Wer nicht nachweisen kann, dass er die nötigen Werkzeuge und Schulungen besitzt, könnte erleben, dass die Versicherungsgesellschaften diese Arbeiten in einem solchen Fall eventuell nicht mehr vergüten würden.» Darüber hinaus bestehe die Gefahr von rechtlichen Konsequenzen, falls die Kalibrierungen nicht durchgeführt werden und es deshalb nachweislich zu einem Unfall kommt.
«Deshalb empfiehlt carrosserie suisse, die nötigen Investitionen in Infrastruktur und Know-how zu tätigen und die von den Herstellern vorgeschriebenen Kalibrierungen durchzuführen. Diese Empfehlung gilt sowohl für Personenwagen als auch für Nutzfahrzeugbetriebe, also Fahrzeugbauer, Spengler usw.»Um seine Mitglieder dabei zu unterstützen, sich auf den neusten Stand zu bringen, bietet der Branchenverband diverse Kurse zum Thema Kalibrierung an. Sie sind auf events.carrosseriesuisse.ch aufgeführt und können jederzeit gebucht werden. Geräteseitig bieten die führenden Werkstattausrüster bereits verschiedene Mehrmarkenlösungen mit entsprechenden Schulungen an.
Text: Henrik Petro